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Beskrivelse
Das Privatrecht der DDR aus der Zeit vor der Wende ist zum uberwiegenden Teil ausser Kraft, nach Massgabe der Artt. 230 ff. EGBGB aber auch heute noch beachtlich. Eine vorbehaltslose Anwendung kommt allerdings nicht in Frage; weder sind alle Normen des sozialistischen Privatrechts der DDR verbindlich, noch besteht irgendeine Bindung an die Auslegungsmethoden und -ergebnisse der DDR-Gerichte bzw. DDR-Rechtswissenschaft. Grund dafur ist der doppelte Vorbehalt, der sich aus der Rechtsentwicklung in der DDR nach der Wende bis zur Wiedervereinigung und aus der Kontrolle der Rechtsanwendungsergebnisse am Massstab der bundesdeutschen Rechtsordnung ergibt."