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Beskrivelse
Im Zentrum der Diskussion uber die Reform der Totungsdelikte stehen die Mordmerkmale und die absolute Androhung der lebenslangen Freiheitsstrafe. Doch auch der besonders schwere Fall des Totschlags wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet. Gleichwohl findet diese Norm in Rechtsprechung und Literatur nahezu keine Beachtung. Probleme bereitet insbesondere deren Unbestimmtheit. Anhaltspunkte zur Konkretisierung konnen aus der Genese des Tatbestands sowie einer Auswertung der bislang zu 212 II StGB ergangenen Entscheidungen gewonnen werden. Auf dieser Grundlage wird ein Reformvorschlag mit Regelbeispielen besonders schwerer Falle unterbreitet, aus dem auch Erkenntnisse fur die ausstehende Reform des 211 StGB gewonnen werden konnen.