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Beskrivelse
Gegenstand dieser Arbeit ist zunachst die arbeitszeitrechtliche Zuordnung des Bereitschaftsdienstes nach Massgabe der Arbeitszeitrichtlinie. Nachdem die Frage der Einordnung geklart ist, wird auf die wesentlichen Konsequenzen einer moeglichen Neuzuordnung eingegangen. Dazu wird vor allem die Verpflichtung des Gesetzgebers (und ansatzweise der Tarifvertragsparteien) sowie das Verhaltnis der Arbeitsvertragsparteien betrachtet.