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Beskrivelse
Nach Darstellung der Grundlagen wird gezeigt, dass Markenrechte, anders als Urheberrechte, nicht einen Schoepfungsakt belohnen. Sie rechtfertigen sich erst durch den Einsatz der Marke "als Marke" auf dem Markt. Darum die These, dass die rechtserhaltende Benutzung die spezifische, namlich die "entmaterialisierte" Herkunftsfunktion der Marke realisieren muss. Der Tatbestand der "gerechtfertigten Nichtbenutzung" ist ein Auffangtatbestand, wenn zwar keine echte rechtserhaltende Benutzung vorliegt, der Verfall der Marke aber auch nicht angemessen ware. Der groesste Teil der Arbeit behandelt ausfuhrlich einzelne materiell- und verfahrensrechtliche Probleme. Insbesondere hier ist sie fur Praktiker relevant, da sie einen schnellen und punktuellen Zugriff auf bisherige und auf zahlreiche neue Gedanken zu Einzelfragen ermoeglicht.