Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Beim Ausgleich zwischen den Interessen des Umweltschutzes und der Wirtschaft spielt sowohl in Deutschland als auch in Frankreich das zugleich im Voelker- und Europarecht verankerte Prinzip der nachhaltigen Entwicklung eine wesentliche Rolle. Aus juristischer Perspektive sind Schlusselakteure bei der Durchsetzung dieses Prinzips die Verwaltung und die Gerichte, die die massgeblichen Normen des Umweltschutzes auslegen und anwenden. Speziell im Bereich der Tourismuswirtschaft sind neben den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den Rechten und Interessen der wirtschaftlichen Akteure im Tourismussektor die Rechte und Interessen der Erholung oder Erlebnis suchenden Touristen zu berucksichtigen. Dabei zeigt sich, dass sich die bei der Entscheidungsfindung anzuwendenden Methoden der Ermessensausubung in Deutschland und in Frankreich deutlich unterscheiden.