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Beskrivelse
Das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz hat die "Stoerung der Geschaftsgrundlage" in 313 BGB n.F. kodifiziert. Dennoch bleibt umstritten, wie gegen den Willen widerstrebender Gesellschafter schwerwiegenden AEnderungen in den Verhaltnissen der Gesellschaft und der Gesellschafter Rechnung getragen werden kann. Bei Personengesellschaften kommen die ausserordentliche Kundigung des Gesellschaftsvertrages ( 723 BGB, 133 HGB), die Ausschliessung von Gesellschaftern ( 737 BGB, 140 HGB), die erganzende Auslegung des Gesellschaftsvertrages, die Pflicht zur Zustimmung zu AEnderungen des Gesellschaftsvertrages aufgrund der gesellschaftlichen Treuepflicht sowie die Berufung auf 313 BGB n.F. in Betracht. Die Arbeit grenzt die verschiedenen Rechtsbehelfe ab und ermittelt den Anwendungsbereich des 313 BGB n.F.