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Beskrivelse
Mit der 7. GWB-Novelle hat die Vorteilsabschopfung nach 34 GWB erganzend zur bussgeldrechtlichen Abschopfung Eingang in das deutsche Recht gefunden. Bis heute wurde keine der beiden Abschopfungsmethoden vom Bundeskartellamt durchgefuhrt. Nach den rechtlichen Vorgaben besteht jedoch die generelle Pflicht zur Vorteilsabschopfung durch die Kartellbehorde. Zudem besteht vor dem Hintergrund der Beseitigung rechtswidriger Wettbewerbsverfalschungen ein Bedurfnis an einer konsequenten behordlichen Vorteilsabschopfung. Der Autor befasst sich mit der fur die kartellrechtliche Praxis bedeutsamen Frage, ob Marktteilnehmer die Vorteilsabschopfung nach 34 GWB mittels eines Anspruchs gegen das Bundeskartellamt durchsetzen konnen.