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Beskrivelse
"Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhaltnissen soweit als moeglich angeglichen werden." Diese Aussage erscheint zunachst paradox, zeichnen sich doch die allgemeinen Lebensverhaltnisse gerade durch die Freiheit des Burgers aus. Die Arbeit beschaftigt sich mit dem in 3 Abs. 1 StVollzG normierten Angleichungsgrundsatz und dessen entsprechenden Regelungen in den Landes- und Jugendstrafvollzugsgesetzen. Hierbei wird neben der Auslegung dieser Vorschrift auch der Bezug zu den Vollzugsaufgaben, den weiteren Gestaltungsgrundsatzen und den Europaischen Strafvollzugsgrundsatzen hergestellt. Anhand der Auslegung von Einzelbestimmungen uberpruft die Autorin, inwieweit eine Umsetzung in der Praxis gelingt, ob eine weitergehende Angleichung moeglich ist und wo ihr Grenzen gesetzt sind.