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Beskrivelse
Thema der Studie ist das Spannungsfeld, das zwischen dem durch verschiedene Gesetzesanderungen ausufernden Tatbestand des 331 Abs. 1 StGB und dem grundsatzlich statuierten Verfolgungszwang der Strafverfolgungsbehorden entstanden ist. Dabei wird das Bestehen dieses Konflikts anhand einer Auswertung des Umgangs der Exekutive, Judikative und Legislative mit der Norm nachgewiesen. Fur letztere wird eine vergleichende Analyse der Gesetzgebungsgeschichte bei der Mandatstragerbestechung, 108e StGB, durchgefuhrt. Eine umfassende und von Einzelfallen unabhangige Losung dieses fur die Ermittlungspraxis bestehenden Widerspruchs wird schliesslich in einer Verfolgungsselektion, die an rechtsgutorientierten Kriterien ausgerichtet ist, entwickelt. Thema der Studie ist das Spannungsfeld, das zwischen dem durch verschiedene Gesetzesanderungen ausufernden Tatbestand des 331 Abs. 1 StGB und dem grundsatzlich statuierten Verfolgungszwang der Strafverfolgungsbehorden entstanden ist. Dabei wird das Bestehen dieses Konflikts anhand einer Auswertung des Umgangs der Exekutive, Judikative und Legislative mit der Norm nachgewiesen. Fur letztere wird eine vergleichende Analyse der Gesetzgebungsgeschichte bei der Mandatstragerbestechung, 108e StGB, durchgefuhrt. Eine umfassende und von Einzelfallen unabhangige Losung dieses fur die Ermittlungspraxis bestehenden Widerspruchs wird schliesslich in einer Verfolgungsselektion, die an rechtsgutorientierten Kriterien ausgerichtet ist, entwickelt. Thema der Studie ist das Spannungsfeld, das zwischen dem durch verschiedene Gesetzesanderungen ausufernden Tatbestand des 331 Abs. 1 StGB und dem grundsatzlich statuierten Verfolgungszwang der Strafverfolgungsbehorden entstanden ist. Dabei wird das Bestehen dieses Konflikts anhand einer Auswertung des Umgangs der Exekutive, Judikative und Legislative mit der Norm nachgewiesen. Fur letztere wird eine vergleichende Analyse der Gesetzgebungsgeschichte bei der Mandatstragerbestechung, 108e StGB, durchgefuhrt. Eine umfassende und von Einzelfallen unabhangige Losung dieses fur die Ermittlungspraxis bestehenden Widerspruchs wird schliesslich in einer Verfolgungsselektion, die an rechtsgutorientierten Kriterien ausgerichtet ist, entwickelt.