Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Auffassung, dass die auswartigen Angelegenheiten eine Domane der exekutiven Gewalt sind, bestimmt bis heute das Verfassungsrecht vieler Staaten. Parlamente haben oft kein Initiativrecht in Bezug auf volkerrechtliche Vertrage, sind nicht an der Aushandlung solcher Abkommen beteiligt und erhalten haufig auch gar nicht die notwendigen Informationen, um die Verhandlungen zu begleiten. Volkerrechtliche Vertrage beruhen deshalb ublicherweise auf einer schwacher ausgebildeten demokratischen Legitimation als innerstaatliche Gesetze. Die Prarogative der Exekutive im Bereich der vertraglichen Aussenpolitik wird jedoch zunehmend hinterfragt. Tatsachlich zeigt sich im 21. Jahrhundert, dass sich aussenpolitische Entscheidungen als immer wichtiger fur die Wirtschafts-, Umwelt- und Sozialpolitik und damit fur die Bedurfnisse der Burgerinnen und Burger erweisen. Eine einfache Trennung zwischen Aussen- und Innenpolitik lasst sich demzufolge nicht mehr aufrechterhalten. Die Diskussion uber die demokratische Dimension internationaler Abkommen mag in vielen europaischen Staaten neu sein. Die osterreichische Verfassung anerkennt Staatsvertrage dagegen schon seit Anbeginn als parlamentarische Rechtssatzform und sieht demgemass erhebliche Mitwirkungsrechte des Parlaments vor. In der Schweiz mussen volkerrechtliche Abkommen, die die Regierung abschliesst, daruber hinaus nicht nur vor dem Parlament, sondern gegebenenfalls auch vor dem Volk bestehen, das sich in Referenden hierzu aussern kann. Vor diesem Hintergrund beschaftigt sich der vorliegende Band mit den unterschiedlichen Traditionen der demokratischen Legitimation und Kontrolle volkerrechtlicher Vertrage in Osterreich und der Schweiz sowie auch auf EU-Ebene.