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Beskrivelse
Mit dem Ziel, eine effektivere Durchsetzung des Datenschutzrechts sicherzustellen, verleiht die DS-GVO den Aufsichtsbehorden die Befugnis, im Fall von Datenschutzverstossen substanzielle Bussgelder zu verhangen. Korrespondierend mit dieser Befugnis werden Datenverarbeitende in hohem Umfang zur Kooperation mit den Behorden angehalten. Die Autorin befasst sich insoweit mit den datenschutzrechtlichen Kooperationspflichten auch und gerade unter dem Gesichtspunkt deren Selbstbelastungspotenzials und streift in diesem Zuge materiell-rechtliche wie auch verfahrensrechtliche Fragen des Bussgeldrechts. Im Fokus der Untersuchung steht dabei die Frage nach einem entstehenden Spannungsverhaltnis der Pflichten zum strafprozessualen nemo tenetur-Grundsatz.