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Beskrivelse
Nach 181 Alt. 2 BGB ist es einem Vertreter grundsatzlich untersagt, auf beiden Seiten eines Rechtsgeschafts als Vertreter fur jede der beiden Parteien tatig zu werden (sog. Verbot der Mehrfachvertretung). Wahrend die Anwendung dieser Regelung im Allgemeinen Teil des BGB als geklart gilt, bereitet 181 Alt. 2 BGB bzw. sein Zweck in Konzernsachverhalten, namentlich in mit Doppelmandatstragern besetzten Aktien- oder GmbH-Konzerngesellschaften, erhebliche praktische und rechtliche Probleme. So steht das Verbot der Mehrfachvertretung im Widerspruch zum Grundgedanken des deutschen Konzernrechts, welches eine zusammenhangende Konzernleitung ermoglichen und unterstutzen soll. Hinzu kommt, dass in Konzernkonstellationen die Ausnahme der Gestattung durch den Vertretenen an vergleichsweise strenge formale Hurden und Anforderungen geknupft ist, die in der Praxis fur zusatzlichen Aufwand und Rechtsunsicherheit sorgen. In ihrer Dissertation widmet sich die Verfasserin der wertungsgerechten Auflosung dieses Problemkreises. Anhand einer umfassenden dogmatischen Analyse wird untersucht, ob sich die Herausnahme des Konzernbinnengeschaftes im Aktien- und GmbH-Unterordnungskonzern aus dem Anwendungsbereich des 181 Alt. 2 BGB aufgrund der dort geltenden Besonderheiten rechtsdogmatisch begrunden lasst.