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Beskrivelse
Im heutigen deutschen und europaischen Arbeitsrecht gehoert das Antidiskriminierungsrecht zu den zentralen Elementen. Die Entwicklung im Laufe der letzten dreissig Jahre war vor allem durch die Trennung einzelner Diskriminierungsgrunde gekennzeichnet. Erst seit der Richtlinie 2000/78/EG und deren Umsetzung in das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im deutschen Recht konnte eine wesentlich umfangreichere Antidiskriminierungspolitik normiert werden. Die gesetzliche Regulierung enthalt neben der Rasse und ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion und Weltanschauung, der Behinderung und der sexuellen Identitat nunmehr auch das noch recht junge und umstrittene Verbot der Diskriminierung wegen Alters. Inzwischen konnte durch Entscheidungen des Europaischen Gerichtshofes sowie auch des Bundesverfassungsgerichts ein erster Schlussstrich unter die bisherigen Debatten gezogen werden. Somit ist es moeglich, sich mit Fragen der Ausgestaltung und Rechtsdurchsetzung des Verbots der Diskriminierung wegen Alters zu beschaftigen. Bei der Beantwortung kann ein rechtsvergleichender Blick auf die in anderen Staaten vorhandenen Normierungen helfen. Zu diesen Staaten gehoert Australien, welches sich der Ausgestaltung der Einzelheiten dieses Diskriminierungsverbots bereits fruhzeitig angenommen hat. Daher ist es lohnenswert, die australische Rechtslage fur deutsche Leser zu erschliessen.