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Beskrivelse
Heimbewohner sind vielfaltigen Einwirkungsmoglichkeiten durch den Heimtrager und das Heimpersonal ausgesetzt. Bei Vermogensverfugungen besteht die Gefahr, dass Heimtrager und Heimpersonal ihre Einwirkungsmoglichkeiten missbrauchlich einsetzen. Dies gilt besonders bei letztwilligen Verfugungen. Das Heimgesetz schutzt die Interessen und Rechte der Heimbewohner im Zusammenhang mit der Errichtung von letztwilligen Verfugungen nicht ausreichend. Der Verfasser schlagt vor, dass letztwillige Verfugungen von Heimbewohnern zugunsten des Heimtragers oder des Heimpersonals zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedurfen. Die Prufungs- und Belehrungspflichten des beurkundenden Notars ermoglichen letztwillige Verfugungen, die die wirtschaftlichen Interessen der Heimbewohner schutzen und seine Testierfreiheit nicht einschranken."