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Beskrivelse
Bei der Rangordnung der Grundstucksrechte gehen das schweizerische und das deutsche Recht von verschiedenen Prinzipien aus. Wahrend in der Schweiz das System der festen Pfandstelle gilt, hat sich der deutsche Gesetzgeber fur das System der beweglichen Rangordnung entschieden. Bei naherer Betrachtungsweise zeigt sich indessen, dass beide Rangrechtssysteme insbesondere aufgrund von gesetzlichen Ausnahmen weit weniger voneinander entfernt sind als der gegensatzliche theoretische Ausgangspunkt es vermuten lasst."