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Beskrivelse
Durch das StVAEG 1987 wurde mit 408a StPO eine neuartige Form des Vorgehens im Wege des Strafbefehlsverfahrens eingefugt. Danach ist der Erlass eines Strafbefehls auch nach Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft moeglich; es kann also noch im Hauptverfahren ein UEbergang in das Strafbefehlsverfahren erfolgen. Die Einfuhrung dieser nachtraglichen UEbergangsmoeglichkeit soll dabei nach Vorstellung des Gesetzgebers in Fallen so genannter stecken gebliebener Verfahren zu einer schnelleren und einfacheren Verfahrenserledigung beitragen. Diese Arbeit setzt sich einerseits in rechtstheoretischer Hinsicht kritisch mit der Regelung des 408a StPO auseinander, beleuchtet andererseits aber auch deren Auswirkungen in der Praxis und macht Vorschlage zur AEnderung der Vorschrift de lege ferenda.