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Beskrivelse
Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung und den Wirkungen der Intervention eines sachverstandigen Dritten, eines sogenannten Schiedsgutachters, in ein Schuldverhaltnis. Obliegt dem Gutachter die inhaltliche Ausgestaltung des betroffenen Rechtsverhaltnisses mittels eines Ausspruchs nach billigem Ermessen (gestaltendes Schiedsgutachten), indem er die Leistung erstmalig bestimmt oder an veranderte Umstande anpasst, handelt es sich um eine Drittleistungsbestimmung im Sinne der 317-319 BGB (analog). Soll er dagegen Tatbestandselemente der Rechtsbeziehung feststellen (feststellendes Schiedsgutachten), die fur den Richter eines spateren Prozesses eine Bindungswirkung entfalten, kommt seiner Entscheidung schwerpunktmaaig prozessuale Bedeutung zu. Der Vertrag zur Bestellung eines solchen Gutachters ist daher als Prozessvertrag zu qualifizieren, auf den einzelne Bestimmungen der 317 ff. BGB und 1025 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden.