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Beskrivelse
Das Jedermannsrecht zur Nutzung der Gewasser hat sich seit dem 19. Jahrhundert zu einem modernen Rechtsinstitut des Umweltrechts entwickelt. Gemeingebrauch besteht heute nicht nur an oberirdischen Gewassern, sondern auch am Grundwasser und an Kustengewassern. Der Schwerpunkt seines Inhalts hat sich von traditionellen Tatigkeiten auf Nutzungen durch Wassersportler und die Landwirtschaft verlagert. Ausgehend von den offentlich-sachenrechtlichen Grundlagen stellt die Studie die Entstehung und den Umfang des heutigen Gemeingebrauchs an Gewassern nach Bundes- und Landesrecht dar. Auaerdem wird der vom Gesetzgeber fur den Gemeingebrauch zu beachtende wasserrechtliche Rahmen nach dem Grundgesetz sowie nach Volkerrecht und Europarecht aufgezeigt. Abschlieaend werden Rechtsschutzfragen grundlegend erortert und anhand einzelner Konstellationen naher untersucht. Dabei stellt sich heraus, dass der Gemeingebrauch an Gewassern auch rechtspraktisch von erheblichem Gewicht ist.