Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Aus rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und personlichen Grunden fuhren insbesondere eine Vielzahl mittelstandischer Unternehmer Betriebsaufspaltungen durch. In diesen Fallen stellt sich zwangslaufig die Frage nach dem Schicksal von (Alt-)Vertragen, die bereits vor der Betriebsaufspaltung bestanden haben. Das deutsche Zivilrecht halt insofern keine speziell auf Betriebsaufspaltungen zugeschnittene Antworten bereit. Es kennt aber zahlreiche Regelungen, die hier anwendbar sind oder sein konnten. Die einschlagigen Normen sind dabei ausserordentlich differenziert. Dies gilt fur die - z.B. in vieler Hinsicht nach Vertragstypen unterscheidenden - Bestimmungen des BGB ebenso wie fur eine ganze Reihe von Normen in zivilrechtlichen Sondergesetzen, z.B. des Arbeits-, Versicherungs- und Urheberrechts."