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Beskrivelse
Die bislang selten thematisierte und unangefochtene Legitimitat der Verfolgung optisch-asthetischer Belange mit baugestalterischen Normen wird in dieser Arbeit unter mehreren Aspekten in Frage gestellt. Die Autorin legt dar, warum sich berechtigte Zweifel an der hinreichenden Bestimmtheit der baugestaltungsrechtlichen Generalklauseln auch nicht mit der anerkannten Formel "des asthetischen Empfindens des gebildeten Durchschnittsmenschen" ausraumen lassen. Die asthetische Ordnung der Bautatigkeit wird daruber hinaus als Beschrankung grundrechtlicher Freiheiten analysiert. Im Mittelpunkt stehen dabei eine architekturspezifische Konkretisierung des Kunstbegriffs und die Bedeutung der verbaliter schrankenlosen Gewahrleistung der Kunstfreiheit fur die Moeglichkeit baugestaltungsrechtlicher Reglementierung. Schliesslich zeigt eine Ermittlung der von Baugestaltungsnormen betroffenen und die Verhaltnismassigkeit von Grundrechtseingriffen massgeblich bestimmenden konkurrierenden Interessen, dass die Vehemenz, mit der bauasthetische Restriktionen eingefordert werden, nicht nur aus grundrechtlicher Sicht kontraindiziert ist.