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Beskrivelse
Das Bundesarbeitsgericht halt den Ausschluss des Streikrechts in kirchlichen Einrichtungen fur zulassig, soweit Gewerkschaften in das kirchliche Arbeitsrechtsregelungsverfahren "organisatorisch eingebunden" sind und die Umsetzung der Verhandlungsergebnisse verbindlich abgesichert ist. Wann diese Voraussetzungen erfullt sind, lasst es offen. Auch die Frage, welche koalitionsmassigen Mindestgarantien aus der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 11 Abs. 1 EMRK folgen, behandelt es nur unzureichend. Nach vorliegend vertretener Auffassung ist jedoch noch grundlegender anzusetzen: bei einer verfassungsrechtlichen (Neu-)Auslegung des religionsgemeinschaftlichen Selbstbestimmungsrechts. Durch die vorherrschende Auslegung werden die rechtsstaatlichen Grundsatze der Gewahrung effektiven Rechtsschutzes sowie der Verpflichtung des Staates zu religioser Neutralitat verletzt. Zudem wird eine Besserstellung kirchlicher Arbeitgeber gegenuber ihren Arbeitnehmern sowie anderen Arbeitgebern legitimiert.