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Beskrivelse
Das Coronavirus und die Frage, ob und wie die Pandemie langfristig unser Arbeitsleben verandern wird, beherrschen seit Anfang des Jahres 2020 den offentlichen Diskurs: Im Fokus steht die Arbeitsform des Homeoffice. Sind vor der Pandemie lediglich 12 % der abhangig Beschaftigten ihrer Arbeit schon einmal im hauslichen Bereich nachgegangen, ist im Februar 2021 jeder zweite zumindest stundenweise im Homeoffice tatig gewesen. Rechtliche Relevanz hat der Wunsch nach Homeoffice, wenn die Arbeitsvertragsparteien aus der Pandemie als Ausnahmesituation ein Recht fur sich herleiten wollen. Daran schliesst sich die Frage an, wie dieses einfachgesetzlich unter Beachtung der Grundrechte ausgestaltet werden konnte. Das Coronavirus und die Frage, ob und wie die Pandemie langfristig unser Arbeitsleben verandern wird, beherrschen seit Anfang des Jahres 2020 den offentlichen Diskurs: Im Fokus steht die Arbeitsform des Homeoffice. Sind vor der Pandemie lediglich 12 % der abhangig Beschaftigten ihrer Arbeit schon einmal im hauslichen Bereich nachgegangen, ist im Februar 2021 jeder zweite zumindest stundenweise im Homeoffice tatig gewesen. Rechtliche Relevanz hat der Wunsch nach Homeoffice, wenn die Arbeitsvertragsparteien aus der Pandemie als Ausnahmesituation ein Recht fur sich herleiten wollen. Daran schliesst sich die Frage an, wie dieses einfachgesetzlich unter Beachtung der Grundrechte ausgestaltet werden konnte. Das Coronavirus und die Frage, ob und wie die Pandemie langfristig unser Arbeitsleben verandern wird, beherrschen seit Anfang des Jahres 2020 den offentlichen Diskurs: Im Fokus steht die Arbeitsform des Homeoffice. Sind vor der Pandemie lediglich 12 % der abhangig Beschaftigten ihrer Arbeit schon einmal im hauslichen Bereich nachgegangen, ist im Februar 2021 jeder zweite zumindest stundenweise im Homeoffice tatig gewesen. Rechtliche Relevanz hat der Wunsch nach Homeoffice, wenn die Arbeitsvertragsparteien aus der Pandemie als Ausnahmesituation ein Recht fur sich herleiten wollen. Daran schliesst sich die Frage an, wie dieses einfachgesetzlich unter Beachtung der Grundrechte ausgestaltet werden konnte.