Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Sowohl auf privat- wie auch auf sozialversicherungsrechtlicher Ebene kann es in dem Dreiecksverhaltnis zwischen Schadiger, Geschadigtem und Versicherer zu Regressstreitigkeiten kommen, wenn der Schadensersatzanspruch gegen den Schadiger und der Leistungsanspruch gegen den Versicherer divergieren. Zielsetzung dieser Arbeit war es, fur die Problematik im Innenverhaltnis zwischen Geschadigtem und Versicherer einen mit dem Gesetzeswortlaut im Einklang stehenden Losungsweg aufzuzeigen. Fur die denkbaren Fallkonstellationen hat der Gesetzgeber in 116 Abs. 1 - 5 SGB X eine, von kleineren Ungenauigkeiten abgesehen, eindeutige Regelung ge-troffen. Gleiches kann nicht vom Wortlaut des 86 Abs. 1 VVG behauptet werden. Hier ware eine Neufassung der Norm erforderlich, um den gesetzgeberischen Willen uberzeugend umzusetzen.