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Beskrivelse
Das Verweisungssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 regelt die UEbertragung von Kompetenzen zwischen der EU-Kommission und den zustandigen mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehoerden im Bereich der Kontrolle von Unternehmenszusammenschlussen. Vor Erlass der oben genannten Verordnung konnten Zusammenschlusse lediglich nach der Anmeldung auf einen Antrag der Mitgliedstaaten verwiesen werden. Nunmehr kann die Verweisung auch vor der Anmeldung durch die Zusammenschlussbeteiligten beantragt werden. Das Ziel der Reform war, ein transparentes, flexibles und effizientes Verfahren herzustellen, das eine effektive Zusammenschlusskontrolle durch die jeweils bestpositionierte Behoerde gewahrleistet. Die Arbeit untersucht unter Berucksichtigung der praktischen Auswirkungen das Erreichen der Reformziele und stellt dabei die verfahrens- und materiell-rechtlichen Modifikationen heraus. Den Schwerpunkt bilden insbesondere die neuen Verweisungsvorschriften gemass Artikel 4 Absatze 4 und 5 FKVO. Ferner wird das Verhaltnis der Verweisungsverfahren vor und nach der Anmeldung behandelt. Das Verweisungssystem zeichnet sich danach insgesamt durch ein strukturierteres und effizienteres Verfahren aus.