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Beskrivelse
Der Rechtsquellenband enthalt historische Quellen zum Entlebuch aus zweieinhalb Jahrhunderten (1358-1600), aus der letzten Phase der adeligen Herrschaft und den ersten beiden Jahrhunderten der Herrschaft der Stadt Luzern. Schwerpunkte bilden Dokumente, welche die Organisation und das Selbstverstandnis des in der 2. Halfte des 14. Jahrhunderts entstehenden Landes Entlebuch zeigen. Breiten Niederschlag finden die Auseinandersetzungen mit den adeligen Pfandherren und danach mit der stadtischen Obrigkeit, aber auch Konflikte innerhalb der Landbevolkerung. 1491 wurde das Landrecht mit mehr als 200 Artikeln und speziellen Eiden fur das Entlebuch aufgeschrieben, das hier in einer erst 2012 bekannt gewordenen Version ediert wird. Eine Besonderheit der Region stellen die spatmittelalterlichen Kirchenrechte dar, welche die Beziehung zwischen Kirchgenossen und Pfarrherrn regelten. Die um 1584 verfasste Instruktion fur den Schwortag bietet einen Uberblick uber die wichtigsten obrigkeitlichen Mandate, welche die Entlebucher Manner ab 14 Jahren bei der Huldigung an den Landvogt zu beschworen hatten. Vielgestaltig war die Gerichtsverfassung des Tales. Obwohl die Gerichtsrechte Luzern gehorten, wirkten die Landleute als Urteilsfinder am Wochen-, Kanzel-, Funfzehner-, Frevel- und Landgericht mit. In der 2. Halfte des 16. Jahrhunderts wurde das Landgericht Schupfheim aufgehoben und samtliche Blutgerichtsfalle vor den stadtischen Rat gezogen.