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Beskrivelse
Die bekannte agyptische Vorstellung vom Toten- oder Jenseitsgericht ist in ihrer klassischen Form, dem Totenbuchkapitel 125, erst seit dem 15. Jahrhundert v.Chr. bezeigt. Ansatze dazu lassen sich aber auch in der Literatur der vorangehenden Zeit aufspuren. Das seit einigen Jahren vollstandig vorliegende umfangreiche Corpus der Sargtexte, die dem Anfang des 2. Jahrtausends angehoren, bildet die Grundlage von Reinhard Grieshammers Untersuchung. Zwei verschiedene Vorstellungen lassen sich nachweisen: die eines auch im Jenseits moglichen Rechtsstreites zugunsten des Toten und die eines Jenseitsgerichts, dem sich jeder zu unterziehen hatte. Beide Komplexe werden in ihren fassbaren Einzelheiten dargestellt und mit vergleichbaren Ausserungen ausserhalb der Sargtexte verknupft. Fur das allgemeine Totengericht zeigt sich, dass wesentliche Elemente der spateren klassischen Vorstellung bereits in jener Zeit vorgeformt sind. Gesonderte Abschnitte behandeln Richter und Gerichtshofe, Gerichtsorte und den Zeitpunkt des Gerichts. In drei Anhangen werden wichtige Spruche ubersetzt und kommentiert und Termini des Jenseitsgerichts listenformig zusammengestellt.