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Beskrivelse
Ob, auf welcher dogmatischen Grundlage und unter welchen Voraussetzungen sich ein Wettbewerber den unlauteren Angriffen eines Konkurrenten mit -an sich- ebenfalls wettbewerbswidrigen Mitteln erwehren darf, ist bislang nur unzureichend geklart gewesen. Die vorliegende Untersuchung weist unter Herausarbeitung des hierfur erforderlichen Fundaments nach, dass ein solches Verhalten u.a. dann in Wahrnehmung berechtigter Interessen zulassig sein kann, wenn andere Rechtsschutzmoglichkeiten fehlen. In Anbetracht des insoweit zur Verfugung stehenden Instrumentariums wird sich der Angegriffene jedoch haufig darauf verweisen lassen mussen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und den bestehenden Beseitigungsanspruch aus 1004 BGB, 1, 3, 23 Abs. 2 - gerade auch in Form der Urteilsveroffentlichung - im Wege der einstweiligen Verfugung durchzusetzen."