Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Die Glaubigermehrheiten nach 420 bis 432 BGB sind im Gegensatz zu den Schuldnermehrheiten in der Literatur bisher kaum behandelt worden. Untersucht werden die dogmatische Einordnung der Glaubigermehrheiten und ihres Innenverhaltnisses, der Ausgleich im Innenverhaltnis der Glaubiger untereinander und die Wirkung der Erfullung und ihre Surrogate sowie der Ausubung von Gestaltungsrechten auf das Innenverhaltnis. Dogmatischer Ausgangspunkt der Untersuchung ist die Feststellung, dass jeder der Teilglaubiger, Gesamtglaubiger beziehungsweise Gesamtleistungsglaubiger ein eigenes materielles Forderungsrecht hat. Insoweit erfolgt eine eindeutige Abgrenzung von der Gemeinschaft nach Bruchteilen und der Gesamthand, bei denen jeweils ein Recht mehreren gemeinsam zusteht."