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Beskrivelse
Die brandenburgische Landesverfassung gewahrt dem einzelnen Abgeordneten ein umfassendes Informationsrecht. Es schliesst die Vorlage von Akten sowie den Zugang zu den Behoerden und Dienststellen des Landes ein und geht uber das traditionelle parlamentarische Fragerecht weit hinaus. Die so gestarkte Rechtsstellung der Abgeordneten verandert das Verhaltnis von Regierung und Parlament. Die Arbeit behandelt die historischen und theoretischen Voraussetzungen und unternimmt eine funktionale Einordnung des Informationsrechts im Verhaltnis zu anderen Verfassungsbestimmungen. Die verfassungspolitische Bedeutung erweiterter Informationsrechte wird eroertert. Hierbei werden auch die Parallelen zum allgemeinen Informationszugangsrecht des Burgers dargestellt. Die durch den Gewaltenteilungsgrundsatz gezogenen Grenzen werden naher untersucht, wobei zwischen Regierung und Verwaltung differenziert wird. In Auseinandersetzung mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, insbesondere zum Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung, wird die Grenze des Informationsrechts aufgrund einer funktionalen Betrachtungsweise bestimmt und dabei dem Schutz der Entscheidungsautonomie von Regierung und Verwaltung eine massgebliche Bedeutung beigemessen. Die im Einzelfall erforderliche Abwagung wird anhand der unterschiedlichen Funktionsbedingungen von Regierung und Verwaltung naher dargelegt. Ferner werden die durch den Grundrechtsschutz bedingten Grenzen sowie Rechtsschutzfragen eroertert.