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Beskrivelse
In der zweiten Phase der Ausarbeitung einer oesterreichischen Privatrechtskodifikation bediente man sich wiederholt des sachverstandigen Rates der Universitaten. 1797 wurden die erblandischen Juristenfakultaten Wien, Prag, Innsbruck und Freiburg im Breisgau zur Begutachtung des fertiggestellten Entwurfs aufgefordert. Erhalten ist nur das Freiburger Gutachten, das in zwoelf Sitzungen konzipiert wurde. Die Gesetzgebungs-Hofkommision hat sich mit den Freiburger Voten und Textierungsvorschlagen intensiv befasst, und nicht wenige haben die Schlussredaktion des "Allgemeinen Burgerlichen Gesetzbuchs" erreicht. Das Freiburger Gutachten erganzt damit die bisher bekannten Materialien zur Kodifikationsgeschichte.