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Beskrivelse
Das Gesetz uber die Verausserung von Teilzeitnutzungsrechten an Wohngebauden (Teilzeitwohnrechtegesetz) vom 20.12.1996 fuhrt - in Umsetzung der Richtlinie 94/47/EG - in 3 neue Formvorschriften fur Timesharing-Vertrage ein. Das Gesetz enthalt daruber hinaus eine eigene Kollisionsnorm fur Falle mit Auslandsberuhrung. Nicht geregelt bleibt das Verhaltnis zu den allgemeinen Kollisionsnormen sowie die rechtliche Konstruktion der Timesharing-Vertrage. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob fur die typischerweise in Timesharing-Vertragen enthaltenen Rechtswahlklauseln die Formvorschriften des Teilzeitwohnrechtegesetzes Anwendung finden bzw. wie uberhaupt das Formstatut fur Rechtswahlklauseln zu bestimmen ist.