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Beskrivelse
Die Mitgliedstaaten der Europaischen Union greifen in unterschiedlichem Umfang regulierend in Wirtschaftsbereiche ein, in denen wesentliche Dienstleistungen fur die Bevolkerung und die nationale Wirtschaft erbracht werden. Derartige Regulierungen stehen in einem Spannungsverhaltnis zu den Vorschriften des primaren und sekundaren Gemeinschaftsrechts, die auf die Verwirklichung des Binnenmarktes unter Wettbewerbsbedingungen abzielen. Wirtschaftsbereiche wie die Telekommunikation und die Elektrizitats- und Gasversorgung unterliegen daher einem fortschreitenden Deregulierungsprozess. Gleichzeitig erkennt das Gemeinschaftsrecht die Bedeutung von Dienstleistungen an, deren Wahrnehmung im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse der Mitgliedstaaten liegt. Zentrale Vorschrift fur den Ausgleich der Interessen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft ist Art. 86 Abs. 2 (ex-Art. 90 Abs. 2) EGV."