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Beskrivelse
Deutsches Heer war die offizielle Bezeichnung der Landstreitkr fte des Deutschen Kaiserreiches von 1871 bis 1918. Die Verfassung des Deutschen Reiches verwendet daneben noch den Begriff "Reichsheer" in Anlehnung an das Bundesheer des Norddeutschen Bundes.
Oberbefehlshaber des Deutschen Heeres war der Kaiser. Die Truppenkontingente der deutschen Bundesstaaten standen aufgrund von Milit rkonventionen unter preu ischem Kommando oder waren ins preu ische Heer eingegliedert. Ausnahmen waren die Heere der K nigreiche Bayern, Sachsen und W rttemberg. Diese Staaten hatten sich beim Beitritt zum Norddeutschen Bund sogenannte Reservatrechte ausgehandelt oder entsprechende Regelungen mit Preu en vereinbart. Das bayerische, s chsische und das w rttembergische Heer stand im Frieden unter dem Befehl seines jeweiligen Landesherren. Ihre Verwaltung unterstand eigenen Kriegsministerien. Das s chsische und das w rttembergische Heer bildeten jeweils ein in sich geschlossenes Armeekorps innerhalb des deutschen Heeres. Das bayerische Heer stellte drei eigene Armeekorps und stand bei der Nummerierung der Truppenteile au erhalb der Z hlung des restlichen Heeres. Die Kontingente der kleineren deutschen Staaten bildeten in der Regel geschlossene Verb nde innerhalb des preu ischen Heeres. W rttemberg stellte zu Ausbildungszwecken Offiziere zum preu ischen Heer ab. Lediglich Bayern verf gte neben Preu en ber eine eigene Kriegsakademie. Die Trennung nach Herkunftsstaaten wurde unter den Notwendigkeiten des Ersten Weltkrieges zwar gelockert, aber nicht aufgegeben.
Der Kaiser hatte auch im Frieden das Recht, die Pr senzst rke festzulegen, die Garnisonen zu bestimmen, Festungen anzulegen und f r einheitliche Organisation und Formation, Bewaffnung und Kommando sowie Ausbildung der Mannschaften und Qualifikation der Offiziere zu sorgen. Das Milit rbudget wurde durch die Parlamente der einzelnen Bundesstaaten festgelegt. Als Streitkr fte au erhalb des Heeres standen die Schutztruppen der deutschen Kolonien und Schutzgebiete und die Marine einschlie lich ihrer drei Seebataillone unter direktem Oberbefehl des Kaisers und der Verwaltung des Reichs.