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Beskrivelse
Der Deutsche Bundestag hat nach dreissigjahriger Reformdiskussion im April 2001 ein Untersuchungsausschussgesetz verabschiedet. Ziel der Arbeit ist herauszufinden, ob der Gesetzgeber dadurch eine Klarung der umstrittenen Probleme des Beweiserhebungsverfahrens parlamentarischer Untersuchungsausschusse herbeifuhren konnte. Sie pruft, wie diese im Rahmen der nach wie vor geltenden sinngemassen Anwendung der Vorschriften uber den Strafprozess gem. Art. 44 II 1 GG zu loesen sind. Aus der jeweiligen Gegenuberstellung mit den Regelungen des Untersuchungsausschussgesetzes ergibt sich, dass sich der Gesetzgeber nicht immer im Rahmen der verfassungsrechtlichen Verweisungsnorm bewegt und dass auch nach der Reform viele Verfahrensprobleme ungeloest bleiben.