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Beskrivelse
Mit der Lehre vom besonderen Gewaltverhaltnis hat sich die Dogmatik des offentlichen Rechts im Deutungsschema von Herrschaft, Zweckrationalitat und Funktionalitat eine Reflexionsebene fur Fragen rechtsstaatlicher Einbindung und Selbstkontrolle der Exekutive geschaffen. Im Ideal einer teils personalistisch, teils mechanistisch begrundeten Befehls- und Anstaltsgewalt des funktionalen Innenverhaltnisses blieb der Selbstregulationsgedanke bislang auf das rechtsstaatliche Aussenverhaltnis der Exekutive beschrankt. Im Rekurs auf sozialwissenschaftliche System- und Handlungstheorie wird dagegen die Selbstregulation von Teilsystemen der Binnenadministration als prinzipiell gleichberechtigter Topos neben vertikaler Koordination in die Diskussion eingefuhrt und in seinen Moglichkeitsbedingungen (Professionalisierung, finale Programmstruktur, Interaktion) hinterfragt."