Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Art. 110 I 2 GG gebietet den formalen Ausgleich von Einnahme und Ausgabe im Bundeshaushalt. An seiner Existenzberechtigung werden einerseits von der Volkswirtschaft, insbesondere den Vertretern der "fiscal policy" Zweifel erhoben, weil er deren Zielen, v.a. dem "deficit spending" in Rezessionsphasen, entgegensteht. Von juristischer Seite wird vereinzelt der Vorwurf erhoben, Art. 110 I 2 GG ware mit dem Demokratiegebot unvereinbar. In der vorliegenden Arbeit wird zuerst dargestellt, dass das Ausgleichsgebot nur als formaler Ausgleich verstanden werden kann. Nach der Darstellung der Adressaten und der diesen zur Verfugung stehenden Instrumentarien wird umfassend auf die von volkswirtschaftlicher und juristischer Seite erhobenen Bedenken eingegangen, die Notwendigkeit des Art. 110 I 2 GG im Ergebnis aber bejaht."