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Beskrivelse
Das Akteneinsichtsrecht gem. 147 StPO ist seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung am 01.10.1879 fester Bestandteil des Strafverfahrensrechts. Die Vorschrift sieht ein Akteneinsichts- und Beweisstuckbesichtigungsrecht zur Verteidigung im Strafverfahren vor. Doch was ist von diesen Akten und Beweisstucken umfasst und inwieweit besteht ein Einsichts- sowie Besichtigungsrecht? Da Strafverfolgungsbehoerden mit der fortschreitenden Digitalisierung jeglicher Lebensbereiche heutzutage deutlich mehr Informationsmaterial als zu fruheren Zeiten erlangen, stellen sich derartige Fragen immer haufiger. Der Gesetzgeber hat jungst die elektronische Akte im Strafverfahren eingefuhrt und Formvorgaben fur die Akteneinsichtsgewahrung implementiert. Die Reichweite von 147 StPO ist jedoch ungeklart geblieben. Saber Meglalu untersucht, was zu den Akten und Beweisstucken zahlt und wie weit das Einsichts- sowie Besichtigungsrecht reicht. Hierbei geht er auch der Frage nach, wie digitales Ermittlungsmaterial, insbesondere solches aus Telekommunikationsuberwachungen, im Kontext von 147 StPO einzuordnen ist.