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Beskrivelse
Der Sicherheit des Kapitalmarkts kommt eine immer groesser werdende Bedeutung zu. Die Gewahrleistung seiner Funktionsfahigkeit impliziert das Unterbinden strafbarer Handlungsweisen, durch welche Anleger Vermoegensnachteile erleiden. Inwieweit das sogenannte Churning (Spesenschinderei) ein deliktisches Verhalten darstellt, unterzieht die Verfasserin einer eingehenden Wurdigung. Dargestellt wird zunachst der Begriff der Spesenschinderei. Es folgt eine kritische Betrachtung der Strafbarkeit dieser Verhaltensweise wegen Betrugs gemass 263 Abs. 1 StGB, Untreue nach 266 Abs. 1 1. und 2. Alt. StGB sowie wegen Verleitung zu Boersenspekulationsgeschaften, 49, 26 BoersG.