Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Gewerbetreibende, die erlaubnispflichtige Tätigkeiten gemäß § 34c Abs. 1 GewO durchführen, unterliegen der jährlichen Prüfung nach § 16 Abs. 1 MaBV. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen (Aufsichts-)Behörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln. Der Prüfungsvermerk ist mit einem Siegel zu versehen (Vorbehaltsaufgabe für WP/vBP). Die MaBV-Prüfung unterliegt damit der Berichtskritik (§ 24d Abs. 1 BS WP/vBP) und bis zum 17.06.2016 auch der externen Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten:- Musterbericht für die MaBV-Prüfung- Checkliste für die Anfertigung von MaBV-Berichten (Berichtsbegleitbogen)- Checkliste für die Qualitätskontrolle von MaBV-Berichten (Berichtskontrolle)- Index für die Arbeitspapiere zur MaBV-Prüfung- Prüfercheckliste zur Durchführung der MaBV-Prüfung- Vollständigkeitserklärung zur MaBV-Prüfung (Muster IDW Verlag; Stand: 01/2014)- IDW PS 830 zur MaBV-Prüfung (Stand: 10.06.2011)- Makler- und Bauträgerverordnung - MaBV (Stand: 02.05.2012)- Literaturverzeichnis zur MaBV-Prüfung und zum Prüfungsbericht (einschl. Redepflicht)Die ständig aktualisierten FARR®-Prüferchecklisten (Nr. 1 bis 19) sind dafür vorbereitet, bei der Aufstellung oder Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen bzw. bei anderen Prüfungen (z.B. MaBV) verwendet und als Dokumentationsmittel abgelegt zu werden. Sie dienen damit nicht nur als Hilfsmittel für die interne Qualitätssicherung (VO 1/2006), sondern auch für die externe Qualitätskontrolle (§ 57a WPO). Die Checklisten enthalten z.T. auch Muster für die praktische Arbeit sowie ein aktuelles Literaturverzeichnis zum betreffenden Thema.