Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Gesetzesumgehungen werden von der herrschenden Ansicht unter dem deutschen Recht regelmaaig nicht als Scheingeschaft eingeordnet: Ein Umgehungsgeschaft sei in seinen intendierten Rechtsfolgen ernstgemeint, womit 117 BGB keine Anwendung fande. Philipp Lerch stellt dieses Dogma in Frage. Insbesondere wird die Lehre von der Causa (Rechtsgrund) als qualifikationsentscheidendes, historisch gewachsenes Kriterium in ihrer historischen Dimension herausgearbeitet. Die Besonderheit von Umgehungskonstellationen wird in der Dissimulation einer rein fiktiven Causa gegenuber dem wirklich verfolgten Geschaftszweck identifiziert. Hierzu untersucht der Autor insbesondere die Rechtsnatur der Causa. Er kommt zu dem Schluss, dass eine solche Umgehungssituation rechtssystematisch mittels einer Anwendung der Lehre von der Simulation zu fassen ist. Hierdurch wird eine rechtliche Qualifikation erzwungen, die das dem geschaftlich verfolgten Zweck angemessene Normenregime Anwendung finden lasst.