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Beskrivelse
Die Arbeit setzt sich mit der in der neueren Literatur aufgeworfenen Frage der Reichweite des Begriffs bzw. des Typus Borsentermingeschaft auseinander. Dabei stellt sich insbesondere im Lichte neuer Optionsscheinformen heraus, dass die an herkommlichen Festgeschaften entwickelte Begriffsdefinition der Rechtsprechung einer Neuorientierung bedarf. Gleichzeitig soll aber einer sich abzeichnenden extensiven Ausweitung der Anwendbarkeit der 50 ff BorsG Einhalt geboten werden, so dass bestimmte Formen als unverbindliche Geschafte herausgearbeitet werden. Die Arbeit verfolgt weiterhin das Ziel, die Probleme, die in der jungeren Rechtsprechung und Literatur mit der Borsentermingeschaftsfahigkeit gemass 53 Abs. 2 BorsG aufgetaucht sind, zu erfassen."