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Beskrivelse
Die im 17. Jahrhundert an Regierung und Verwaltung beteiligten Fuhrungsschichten wiesen sich, dies zeigt die Tubinger Habilitationsschrift, durch einen unterschiedlichen Grad an Professionalitat aus. Adlige Ehre und akademische Graduierung erganzten sich lange Zeit. Weder die weit verbreiteten beamtentheoretischen Schriften noch die normativen Kanzleiordnungen gingen von einem 'Juristenmonopol' aus. Die Verwaltungspraxis in den wurttembergischen Zentralbehorden bestatigt dagegen den hohen Stellenwert des fachkundigen Juristen. Bereits im Studium sollten aus der Sicht des Landesherrn Anwendungsbezug und Berufsorientierung im Vordergrund stehen. Uber die Dissertationen lasst sich das Lehrangebot der Tubinger Juristenfakultat greifen. Die Einbeziehung der Konsiliartatigkeit informiert uber die Praxisorientierung der Juristenausbildung. Ein Vergleich mit den juristischen Fakultaten des Alten Reiches ermoglicht die Einordnung des Lehrangebots. Aus der Verwaltungspraxis heraus entstand ein propadeutisches Lehrprogramm, das als vernunftige Adaption von traditionalen Bildungsinhalten an moderne Herausforderungen verstanden werden kann. Der Vergleich mit anderen Territorien des Alten Reiches zeigt kaum konfessionelle Unterschiede. Abschliessend fuhren einige Biografien wurttembergischer Furstendiener in die Lebenswelten dieser Elite ein.