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Beskrivelse
Inhaltsangabe: Gang der Untersuchung: Die Arbeit befat sich mit der Bilanzierung nach International Accounting Standards (IAS). Es werden die Bilanzierungsgrundsatze der IAS beschrieben und auf die Arbeit des IASC, des International Accounting Standards Comittee eingegangen. Im Besonderen wird die bilanzielle Behandlung der immateriellen Vermogensgegenstande dargestellt. Man erkennt, da es in diesem Bereich gravierende Unterschiede zur Rechnungslegung nach HGB gibt. Es wird die Methode der fortgefuhrten Anschaffungskosten sowie die Neubewertungsmethode dargestellt. Das Aktivierungsverbot des 248(2) HGB gilt hier nicht, jedoch mussen bestimmte Voraussetzungen fur die Aktivierung immaterieller Vermogensgegenstande gelten. Diese werden in der vorliegenden Arbeit erlautert. Inhaltsverzeichnis: Inhaltsverzeichnis: AbkurzungsverzeichnisIV I.Einleitung 1.Problemstellung1 2.Gang der Untersuchung1 II.Die Behandlung des immateriellen Anlagevermogens 1.Definition thematisierter Begriffe 1.1.Bilanzierung2 1.2.Immaterielles Anlagevermogen2 1.3.International Accounting Standards3 1.4.Forschung3 1.5.Entwicklung3 A.Immaterielle Vermogensgegenstande im Sinne des E.50 1.Grundlagen 1.1.Allgemeines zum immateriellen Anlagevermogen4 1.2.Anwendungsbereich des E.504 2.Ansatz 2.1Ansatzkriterien aktivierungspflichtiger immaterieller Vermogensgegenstande6 2.1.1.Wahrscheinlichkeit des Nutzenzuflusses6 2.1.2.Zuverlassige Mebarkeit der AHK7 2.2.Ansatz anderer immaterieller Guter und bestimmter immaterieller Vermogensgegenstande8 2.3.Aktivierungsverbot fur originare Firmenwerte9 2.4.Verbot nachtraglicher Aktivierung bereits erfolgswirksam erfater Ausgaben9 3.Bewertung 3.1.Bewertung bei Zugang9 3.2.Nachtragliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten11 3.3.Folgebewertung 3.3.1.Fortgefuhrte AHK12 3.3.2.Neubewertung bzw. Alternative Methode12 3.3.2.1.Voraussetzungen12 3.3.2.2.Ermittlung des beizulegenden Wertes13 3.3.2.3.Haufigkeit der Neubewertung13 3.3.2