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Beskrivelse
Obwohl das turkische Zivilprozessrecht viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Zivilprozessrecht hat, unterscheiden sich beide im Bereich Beweisrecht und Urkunden. In der Turkei wird viel mehr Wert auf schriftliche Beweise gelegt. Die turkische Zivilprozessordnung regelt, dass bestimmte Rechtsgeschafte sowie Einwendungen aus einem Rechtsgeschaft, die gegen einen Anspruch aus einer Urkunde vorgebracht werden, ebenfalls nur durch Urkundenvorlage belegt werden konnen. Ferner besteht nach der turkischen Zivilprozessordnung eine Vermutung, dass der Inhalt einer Urkunde die Realitat widerspiegelt. Die Arbeit bezweckt, die Arbeitsweise dieser Systeme sowie die Grunde fur die Unterschiede zu erlautern. Das dient der Verhinderung von aus Informationsmangel resultierenden Rechtsverlusten sowie ermoglicht die Entwicklung von Verbesserungsvorschlagen.