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Beskrivelse
Obwohl im Konzern die notwendigen Informationen vorhanden sind, kann sich der Betriebsrat bei der Durchsetzung seiner Auskunftsanspruche mit dem Einwand konfrontiert sehen, dass sein Ansprechpartner nicht uber diese verfuge. Die Arbeit zeigt, dass dieses Problem durch eine Informationszurechnung im Konzern zu loesen ist, welche aus Sinn und Zweck der Auskunftsanspruche entwickelt wird. Die Fiktion der Informationszurechnung kann jedoch nicht die tatsachliche Erfullung der Auskunftsanspruche gewahrleisten. Das deutsche Vollstreckungsrecht der Zivilprozessordnung ist fur den Fall des nicht vermoegensfahigen Betriebsrats luckenhaft. Diese Lucke ist uber einen sekundaren Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zu schliessen. Dies gilt auch im internationalen Konzern und lasst sich ebenso auf Konstellationen unter Beteiligung eines Europaischen Betriebsrats (EBR) oder einer Europaischen Aktiengesellschaft (SE) anwenden.