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Beskrivelse
Die erzwingbare Mitbestimmung gem. 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG erfasst nur die formelle Seite der Lohngestaltung. Betriebsvereinbarungen (BV) uber die Lohnhoehe wird uberwiegend die Wirksamkeit versagt. Denn 77 Abs. 3 BetrVG wird als Normsetzungsprarogative der Tarifvertagsparteien verstanden. Der Tarifvorbehalt bedarf aber wegen der verfassungsrechtlichen Gewahrleistung der Betriebsautonomie als Ausubungsform kollektiver Privatautonomie der restriktiven Auslegung. Unter Berucksichtigung des Subsidiaritatsprinzips erlangen freiwillige BV uber die Entgelthoehe Geltung, wenn diese gunstiger sind als der Tarifvertrag. In den Gunstigkeitsvergleich ist die Arbeitsplatzsicherung einzubeziehen. In sog. existenzsichernden BV koennen daher auch untertarifliche Loehne wirksam vereinbart werden.