Du er ikke logget ind
Beskrivelse
Das BauGB hat in 34 Abs. 1 und 2 den Regelansatz uber die Zulassungsfahigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich aus dem BBauG ubernommen. Ganz ohne Vorbild ist die Abweichungsregelung des 34 Abs. 3 BauGB, wonach etwa eine Anderung bereits vorhandener baulicher Anlagen selbst dann zugelassen werden kann, wenn diese nach 34 Abs. 1 und 2 BauGB unzulassig ist. Es wird die Zulassungsfahigkeit von Vorhaben nach 34 Abs. 1 und 2 BauGB dargestellt und auf Besonderheiten in Gemengelagen eingegangen. Die Frage nach dem hinter 34 Abs. 1 und 2 BauGB verbleibenden Anwendungsbereich fur 34 Abs. 3 BauGB schliesst sich an. Es erweist sich, dass die als Regelung eines erweiterten Bestandsschutzes fur Gewerbebetriebe gedachte Vorschrift des 34 Abs. 3 BauGB ihr Ziel verfehlt hat."