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Beskrivelse
Die Anwalts-GmbH stellt als Berufsausubungsgesellschaft nach der Entscheidung des BayObLG fur Anwalte eine alternative Zusammenschlussform dar. Sie gefahrdet die Berufspflichten des Anwalts - insbesondere Unabhangigkeit und Verschwiegenheit - nicht. Besonders fur die interprofessionelle GmbH ist jedoch eine gesetzliche Regelung zur Klarung von Unsicherheiten wunschenswert. Nach dem Ergebnis der Arbeit kommt es ohne eine solche nicht zu einer personlichen Haftung des geschaftsfuhrenden Anwalts neben oder an Stelle der GmbH. Diesbezuglich ist eine gesetzliche Regelung auch nicht notwendig. Weder das Berufsrecht noch allgemeine Grundsatze fordern eine personliche Haftung. Dies wird nicht zuletzt durch das Beispiel England bestatigt."