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Beskrivelse
Der Anwendungsbereich der Eingriffskondiktion ( 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) bei Eingriffen in hochstpersonliche Rechtsguter ist bislang weitestgehend Terra incognita. Zumeist werden Eingriffe in Leben, Korper, Gesundheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung ausschliesslich deliktsrechtlich eingeordnet. Lediglich zum allgemeinen Personlichkeitsrecht haben sich Ansatze eines Bereicherungsausgleichs herausgebildet. Mit dem vorliegenden Werk wird diese Lucke in der bereicherungsrechtlichen Dogmatik geschlossen. Eine Anwendung des herrschenden bereicherungsrechtlichen Verstandnisses auf Eingriffe in hochstpersonliche Rechtsguter legt offen, dass die Lehre vom Zuweisungsgehalt ohne Rucksicht auf den Parteiwillen einen Vertragsschluss zwischen Bereicherungsglaubiger und Bereicherungsschuldner simuliert und letztlich eine Auspragung des uberwunden geglaubten faktischen Vertrags ist. Vor diesem Hintergrund pladiert der Autor fur ein neues Verstandnis der Eingriffskondiktion.