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Beskrivelse
In dieser Arbeit legt der Verfasser dar, dass gegen das europaische Beihilferecht verstossende Eigenkapitalzufuhren nicht der fur Kapitalgesellschaften typischen Vermoegensbindung unterliegen. Denn die Europaische Kapitalrichtlinie und die kapitalgesellschaftsrechtlichen Ausschuttungsverbote der mitgliedsstaatlichen Rechtsordnungen finden aufgrund der zivilrechtlichen Nichtigkeit der beihilferechtswidrigen Kapitalbeteiligungen keine Anwendung. Die Arbeit zeigt in der Folge auf, dass die Nichtanwendbarkeit der Vermoegensbindung in erheblichem Masse zu Lasten der Glaubiger des beihilfebegunstigenden Unternehmens gehen kann. Anhand der Rechtsordnungen Deutschlands, Englands, Frankreichs, Italiens und Schwedens weist die Arbeit nach, dass fur den Ausgleich dieser Glaubigerbenachteiligung kein zufrieden stellendes Gesetzesinstrumentarium besteht. Der Verfasser schlagt daher eine Ausweitung des Instituts der so genannten Durchgriffshaftung auf beihilferechtswidrige Gesellschaftsbeteiligungen vor.